Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden
1) Geltungsbereich und Änderung der Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch zukünftige Verträge für die Geschäftsverbindung zwischen der Firma OnTech GmbH & Co. KG (nachfolgend OnTech genannt) und dem Kunden. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser AGB, die der Kunde mit Abgabe seiner Bestellung anerkennt. Kunden können ausschließlich gewerbliche Kunden wie Unternehmer, Städte, Kommunen, Gemeinden, Betriebe sowie Anstalten des öffentlichen Rechts sein.
Gegenbestätigungen unter Hinweis auf anderweitige Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn OnTech diese schriftlich bestätigt.
2) Vertragsabschluss
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn OnTech den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung), bei ausdrücklich vereinbarter Versendung/Abholung der Ware spätestens durch Versand/ Abholung der bestellten Ware an/durch den Kunden. Rechen-, Druck- und Schreibfehler bzw. Irrtümer berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon geschriebenen Rechnungen.
Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und im letzten Bestellschritt den Button "Kaufen" anklickt. Unmittelbar vor Absenden des Angebots hat der Kunde die Möglichkeit im Bestellprozess seine Angaben zu überprüfen und zu ändern.
Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird OnTech den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn OnTech das in der Bestellung liegende Vertragsangebot nach Zugang annimmt. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Lieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Hersteller oder Zulieferer.
3) Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro netto ab Lager Euskirchen zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen, z.B. durch Preiserhöhungen des Herstellers, sowie Materialmehrkosten sind OnTech vorbehalten. Es gelten die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise. Weiterhin behält OnTech sich das Recht vor Kursschwankungen auszugleichen. Etwaige anfallende weitere Kosten, wie Porto, Verpackung, etc., werden dem Kunden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Soweit nicht anders angegeben beinhalten die Preise keine Zölle, Versicherungen und sonstige Versandkosten.
4) Lieferung und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Ist eine Lieferfrist schriftlich vereinbart, verlängert sich diese bei Vorliegen höherer Gewalt, Feuer, unvorhergesehener Hindernisse oder sonstige von OnTech nicht zu vertretende Umstände um die Dauer dieser Ereignisse. Wird die vereinbarte Lieferfrist überschritten, ist der Kunde berechtigt, eine Nachfrist von mindestens 60 Tagen schriftlich zu setzen und nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die bestellte Ware nicht mehr verfügbar und/oder nur mit unzumutbarem Aufwand zu beschaffen sein, ist OnTech berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. OnTech ist berechtigt Teillieferungen zu erbringen. Die Lieferung erfolgt durch OnTech selbst oder durch ein von OnTech beauftragtes Transportunternehmen an die vom Kunden benannte Lieferadresse. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferadresse bei Anlieferung personell besetzt ist und die Lieferung ohne Beeinträchtigung erfolgen kann. Mehrkosten der Lieferung für unvorhergesehene, nicht durch OnTech verursachte Gründe gehen zu Lasten des Kunden.
Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung oder der Versendung geht in allen Fällen auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume von OnTech verlassen hat oder die Übergabe an das Transportunternehmen erfolgt ist; dies gilt auch bei Lieferung frei Haus. Verzögert sich der Versand/die Übergabe auf Veranlassung des Kunden, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Die Ware wird in der Beschaffenheit und Ausführung geliefert, die zum Zeitpunkt der Lieferung üblich ist. Die Ware ist bei Erhalt auf Vollständigkeit und sichtbare Fehler zu überprüfen. Mängel sind OnTech unverzüglich schriftlich bei der Übergabe anzugeben. Werden diese vorsorglichen Maßnahmen bei der Sendungsübergabe unterlassen, erlischt der grundsätzliche Anspruch einer möglichen Versicherungsleistung.
Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Rechnungen von OnTech sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Rechnung gilt drei Tage nach Rechnungsstellung als zugegangen, sofern der Kunde einen späteren Zugang nicht belegen kann. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Forderungen von OnTech nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde stimmt der Zusendung der Rechnung in elektronischer Form ausdrücklich zu.
6) Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum von OnTech (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Erfolgt die Lieferung der Vorbehaltsware für den Geschäftsbetrieb des Kunden, ist er berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er sich mit der Zahlung des Kaufpreises nicht im Verzug befindet oder OnTech diese Befugnis infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden widerruft. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für OnTech unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zum Neuwert zu versichern und tritt hieraus resultierende Entschädigungsansprüche an OnTech ab.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde OnTech unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, OnTech die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
Die Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für OnTech vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, nicht OnTech gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt OnTech das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des mit OnTech vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. OnTech ermächtigt den Kunden hiermit widerruflich, die abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von OnTech hinweisen und OnTech unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist OnTech berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch OnTech liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
7) Proben/Muster
Proben und Muster gelten als Durchschnittsmuster. Diese verbleiben im Eigentum von OnTech, sofern sie dem Kunden nicht gesondert in Rechnung gestellt worden sind. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von OnTech ist der Kunde nicht berechtigt, produktbezogene Daten an Dritte weiter zu geben. Diese beziehen sich in erster Linie auf Konstruktionsdaten, Spezifikationen und Angaben über Hersteller.
8) Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Ware als einwandfrei. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, ist OnTech unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Gewährleistung ist nach Wahl von OnTech auf Nachbesserung oder fehlerfreie Neulieferung beschränkt. Ist eine Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung.
Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und Schadensersatz zu verlangen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.
§9 bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über den Einsatz sowie Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn die gelieferte Ware in irgendeiner Form abgeändert oder zweckentfremdet wurde.
Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der dadurch entstandenen Aufwendungen. OnTech behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.
Waren, die nicht von OnTech bezogen wurden, werden unter Nachbelastung der hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt.
9) Haftungsbeschränkungen
Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiterhin gelten die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nicht bei Pflichtverletzungen, die zu uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder dem Verlust des Lebens geführt haben oder bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen. Diesbezüglich gelten allein die gesetzlichen Regeln und die gesetzlichen Beschränkungen der Haftung.
OnTech haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, die keine Kardinalpflichten oder vertragstypische Pflichten betreffen.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
10) Schlussbestimmung
Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen OnTech und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbaren oder unmittelbaren sich ergebenen Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der OnTech.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen zwischen OnTech und dem Käufer ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine einvernehmliche Regelung der Parteien ersetzt, die unter Beachtung der gegenseitigen Interessen individuell ausgehandelt wird, hilfsweise - soweit keine Einigung zustande kommt - gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke. Der Kunde kann sich im Fall von ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen des Vertrages einschließlich der Geschäftsbedingungen jederzeit ohne jedes Verhandeln auf die gesetzlichen Regelungen berufen und deren Anwendung verlangen.
Stand: Dezember 2023
© OnTech GmbH & Co. KG, Schneppenheimer Weg 8, 53881 Euskirchen
Bambusartikel sind Naturprodukte, die in Handarbeit hergestellt werden. Alle Artikel können in Farbe, Form und Abmessungen von den angegebenen Maßen abweichen. Das Reißen der Rohre ist in der Regel nicht zu vermeiden. Diese Risse können sehr fein bis zu einem durchgehenden Spalt sein. Risse berechtigen nicht zur Reklamation. Bambus kann im Außenbereich verbleichen und grau und fleckig werden. Auch Schimmelbelag kann in luftfeuchten Bereichen nicht ausgeschlossen werden.